- dsaanwaelte
Hinweise zu Fördermitteln der Bundes- und Landesregierung anlässlich der Corona-Krise
mit Beschluss des Bundestages vom 25.3.2020 wurden überdies umfangreiche Soforthilfemaßnahmen für betroffene Unternehmen beschlossen. Diese sehen Einmalzahlungen bis zu 15.000 € für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe vor.
Darüber hinaus werden umfangreiche Unterstützungskredite angeboten.
Wir beraten Sie mit Blick auf Fördermöglichkeiten und Zuschüsse und unterstützen Sie bei der Antragstellung!
Wir beraten Sie umfassend in allen rechtlichen Fragestellungen – nicht nur mit Blick auf die Corona-Krise!
Wir bieten kontaktlose Beratung über Fernkommunikationsmittel; Telefon, E-Mail, Fax, Videochat. Rufen Sie uns an unter
0651/4902-0, schicken Sie uns ein Fax
Fax-Nr. 0651/94902-22, oder senden Sie uns eine E-Mail an
Bleiben Sie gesund

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